Honorar

Wenn Sie überlegen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren, werden Sie sich auch fragen „Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?“ Mir ist wichtig, dass sie immer wissen, mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten Sie rechnen müssen.

Wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen und mir Ihr Problem, zum Beispiel am Telefon, schildern, entstehen dadurch noch keine Kosten.

Wenn ich Ihnen mit rechtlichem Rat helfen soll, Sie sich aber keine Rechtsanwältin leisten können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Hilfe. Wenn ich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens arbeite, können Sie unter Umständen Beratungshilfe beanspruchen. Sie benötigen dafür vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. In Lübeck bekommen Sie ihn hier:

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

Es entsteht dann für Sie nur eine Gebühr von 15 Euro. Sie finden das Antragsformular hier auch zum » Download.

Wenn Sie sich keine Rechtsanwältin leisten können und gerichtliche Hilfe brauchen, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei Strafverfahren ist es außerdem möglich, meine Beiordnung als Pflichtverteidigerin zu beantragen.

Wenn staatliche Unterstützung nicht in Frage kommt, richten sich Ihre Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen davon ab, wie hoch der Wert der Angelegenheit festzusetzen ist. Für große Streitwerte entstehen höhere Anwaltskosten, für kleine, geringere. Wenn Sie im Verfahren gewinnen, wird häufig der Verfahrensgegner am Ende Ihre Anwaltskosten tragen.

Besonderheiten bestehen auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder wir ein individuelles Honorar vereinbaren.

Gerne können wir alle diese Fragen in einem persönlichen Gespräch vorab besprechen.